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Veröffentlicht: 04. Februar 2019
Einschulung für das Schuljahr 2019/20
Grundsätzlich werden alle Kinder eingeschult,
- die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden
- die im Vorjahr zurückgestellt wurden
Neu seit Februar 2019 ist der sogenannte "Einschulungskorridor"
- Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden
- Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder
- Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird
- die Erziehungsberechtigten müssen dies der Schule im Schuljahr 2018/19 bis spätestens 3. Mai schriftlich mitteilen